Führerscheinuntersuchung zur Vorlage beim Amtsarzt
Hier handelt es sich um die amtsärztlich angeordnete fachärztliche Stellungnahme des Augenarztes in Zweifelsfällen. laut § 1. (2.) FSG
Diese Stellungnahme hat gemäß Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung zu enthalten:
- Identitätsnachweis des Patienten
- Sehschärfe beider Augen mit oder ohne Korrektur (mit Korrekturangabe!)
- Gesichtsfeld beider Augen (Goldmann III/4) – Gradangabe!
- Fähigkeit zum Dämmerungssehen, Angabe der Kontraststufe
- Augenhintergrund
- Augenerkrankungen mit Prognose
- Beurteilung des Krankheitsbildes hinsichtlich der Auswirkung des Lenkens eines Kfz obiger Gruppe
- Positive (befürwortende) oder ablehnende Stellungnahme zum Lenken eines Kfz obiger Gruppe im Falle von Doppeltsehen oder Augenzittern
- Empfohlene ärztliche Kontrolluntersuchungen
Dies ist eine private Untersuchung, die die Krankenkassen NICHT bezahlen. Diese ist daher von jedem Patienten privat zu bezahlen und kostet EUR 105.-. HINWEIS: Bitte verwechseln Sie diese Führerscheinuntersuchung nicht mit einer Verlängerung eines allfällig befristeten Führerscheins!
Mehr erfahren: Auszug aus der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung
* fachärztliche Stellungnahme: diese hat ein Krankheitsbild zu beschreiben und dessen Auswirkungen auf das Lenken von Kraftfahrzeugen zu beurteilen und ist von einem Facharzt des entsprechenden Sonderfaches abzugeben. In dieser ist gegebenenfalls auch die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit mitzubeurteilen.